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28.05.2009 07:47 Alter: 15 yrs
Von: ck/dpa, www.zm-online.de

Größere Steuerentlastung bei Kassenbeiträgen

Bürgerentlastungsgesetz: Die steuerliche Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegekassenbeiträgen fällt großzügiger aus als geplant. SPD und Union verständigten sich darauf, von 2010 an weitere Vorsorgeaufwendungen zum Steuerabzug zuzulassen.


Von den Korrekturen profitieren in erster Linie Geringverdiener. Mit dem "Bürgerentlastungsgesetz" sollen von 2010 an die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung stärker steuerlich absetzbar sein als bisher. Das Entlastungsvolumen beträgt fast zehn Milliarden Euro.

Nach dem jetzt erzielten Kompromiss sollen die Höchstgrenzen für andere Vorsorgeaufwendungen angehoben werden. Darunter fallen insbesondere Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, aber auch Haftpflicht-, Unfall- und andere Risikoversicherungen.

Die Höchstgrenzen für Vorsorgeaufwendungen werden nun von 1.500 Euro (für Arbeitnehmer und Beihilfeberechtigte) und 2.400 Euro (für Steuerpflichtige, die ihre Krankenversicherung allein tragen) auf 1.900 und 2.800 Euro angehoben.

Ãœber diese Höchstbeträge hinaus können aber mindestens die tatsächlich geleisteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung angesetzt werden. Das nützt Geringverdienern, die allein mit Kranken- und Pflegekassenbeiträgen Steuerfreibeträge nicht ausnutzen können.

Ein Beispiel: Ein lediger Arbeitnehmer mit einem Bruttolohn von 17.000 Euro zahlt 1.498 Euro Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Jahr, die er steuerlich absetzen kann. Daneben könnte er dann andere Versicherungsbeiträge bis zu 402 Euro geltend machen - die Differenz zum neuen Höchstbetrag von 1.900 Euro.

Wenn hingegen ein lediger Arbeitnehmer 3.500 Euro Beiträge hat, bleibt ihm für sonstige Vorsorgeaufwendungen nichts mehr zusätzlich. ck/dpa